Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Sonderleistungen zuzüglich der aus ihnen zum 
jeweiligen Darlehenszinssatz nach Ziff.3a anwach- 
senden Zinsen und Zinszinsen den Nennwert des 
Darlehensbetrags erreicht haben. 
Soweit und solange der Zinsfuß des Darlehens 
ö « überschreitet, kann der Schuldner die Sondern 
leistung ermäßigen, jedoch muß dieselbe auch in 
diesem Falle mindestens jährlich 1 % betragen und 
es müssen, wenn der Zinsfuß 8 $ überschreitet, 
der Zins zuzüglich Sonderleistung mindestens 10 A 
ausmachen, 
5,7 Wird seitens der Nürtt.Girozentrale der Darlehens s 
betrag, welchen sie der Oberamtssparkasse zur Auf* 
bringung des auf dieselbe anteilmäßig entfallenden 
Betrags der 0.5 jf. Anleihe zur Verfügung stellt, 
gekündigt, so steht der Gläubigerin ein Tilgungs s 
recht mit 3 monatlicher Frist in Höhe des durch die 
Nürtt.Girozentrale gegenüber der Oberamtssparkasse 
gekündigten Darlehens zu. 
6J Erfüllungsort ist Laupheim.
	        
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