Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Ss s- Ani.zu Bezirksrats= Huster TZ. 
Gläubiger : Württ. Sparkassen=und Giroverband 
fWürtt. Girozentrale -Hürtt. Landeskommunalbank-1 
Stuttgart. 
Schuldner : Antskörper sehaft /Oberamtsp flegel Lauphein. 
Zins- und Zahlungsbedingungen. 
1.1 Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zum Nennwert der Schulde 
urkunde für Rechnung des Schuldners an den Bezirksverband 
Oberschw.Elektrizitätswerke in Biberach, die Auszahlung kann 
in beliebigen Teilbeträgen bis spätestens 31.Dezember 1932 
abgefordert werden. 
2.) Das Darlehen ist seitens des Gläubigers für die ganze Lauf= 
zeit, längstens jedoch bis 31. Dezember 1996 unkündbar. Dem 
Schuldner steht jedoch ein Kündigung stecht mit 6 monatlieher 
Frist auf 31.Dezember und 30.3uni jeden Jahres, erstmals auf 
31. Dezember 1936 zu, wenn und soweit der Bezirksverband 
Oberschw.Elektrizitätswerke von seinem Kündigungsreoht für 
die bei den Oberamtspflegen auf genommenen Darlehen Gebrauch 
macht. 
Die Tilgung des Darlehens hat in halber Höhe der vom 
Bezirksverband Oberschw.Elektrizitätswerke den Amtskörper= 
schäften für ihre Darlehen zu gewährenden zusätzlichen Ver= 
zinsung zu erfolgen. Die jährliche Tilgungsquote beträgt 
1 % des ursprüngliehen Darlehensbetrags zuzüglich der durch 
die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen. 
Soweit und solange der Zinsfuß des Darlehens 8 % über= 
schreitet kann die Tilgungsquote ermäßigt werden, sie muß 
jedoch mindestens 1 A des ursprünglichen Darlehensbetrags 
zuzügliah der durch fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen 
betragen. Die Tilgungsraten sind halbjährlich jeweils auf 
31.März und 30. Sept, jeden Behres, erstmals am 31.März 1933 
zu bezahlen. 
Nach Wegfall der zusätzlichen Verzinsung der Oberschw. 
Elektrizitätswerke ist nur noch der durch die Oberschwäb. 
Elektrizitätswerke zu bezahlende jährliche Darlehenszins zur 
Verzinsung und Tilgung des restlichen Darlehens zu verwenden. 
Die Rückzahlung des Darlehens hat mindestens in Höhe
	        
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