der schuldigen Reichsmarkbeträge zuzüglich der Zinsen,
etwaigen Kosten usw. zu erfolgen.
2> ed ^as Darlehen ist von Auszahlungstage an zu den bei der
Xürtt, Girozentrale -Hürtt.Landeskommunalbank~Stuttgart
für voll ausbezahlte Kommunaldariehen nit gegenseitiger
?monatlicher Kündigung üb■ liehen Zinssatz zu verzinsen.
Sollte jedoch der durchschnittliche Zinssatz der betei=
ligten Oberamtssparkassen für Hypotheken=oder Grund=
schulddarlehen höher sein als der Kommunaldarlehenszins=
satz der Mûrit, Girozentrale, so ist das Darlehen zu dem
durchschnittlichen Zinssatz für Hypotheken oder Grund-
sehulddarlehen der beteiligten Oberamtssparkassen zu
verzinsen. Der Zinsfuß wird auf jeden Zinszahlungstermin
als Dürohschnittssatz für das vorhergehende Halbjahr er?
rechtet. Der Zinssatz kann aber auch durch übereinstim»
mende Vereinbarung sämtlicher an der Kapitalbeschaffung
für den Bezirksberband Oberschw.Elektrizitätswerke Be=
teiligten jederzeit anders festgesetzt werden .
b) Die Zinsen sind halbjährlich je auf31Mrz und 30, Sept»
im übrigen auf den Verfalltag zu entrichten, sie werden
in der Regel .dem Spargirokonto der Oberamtspflege unter
Anzeige belastete
c) Bei Verzug in der Zinszahlung von mehr als 13 Tagen er=
höht sich der Zinsfuß für jeden angefangenen Kalendermonat,
in dem sich der Schuldner im Verzug befindet um 1 % für
das Hahr aus der ganzen Schuld.
4 .7 Sämtliche Leistungen des Bezirksverbandes 0,R y.
an die Amtskörper schäften werden vom Bezirksverband 0, E,i .
direkt an den Nürtt. Sparkassen^und Giroverband und von
diesem ohne jeden Abzug an die an der Geldbeschaffung be
teiligten Verbandssparkassen weitergeleitet.
3 .J Erfüllungsort für beide Teile ist Stuttgart .