Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Anlage zu Bez^Rats^rot. § )54 v0N 24. Sept. 1930. 
Hu ster 1 
Gläubiger : Oberamtssparkasse Laupheim 
Schuldner: Hurtt. Sparkassen^Giroverband Stuttgart 
Zins - und Zahlungsbedingungen 
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zum Nennwert der 
Schul dur Hun de. Sie kann in beliebigen Teilbeträgen bis 
spätestens 31• Dezember 1932 erfolgen» 
2, y Da a Darlehen ist seitens des Gläubigers für die ganze 
Laufzeit, jedoch längstens bis 31» Dezember 1996 unkünd= 
bar. Dem Schuldner steht jedoch ein Kündigungsrecht mit 
6monatlicher Frist auf 31. Dezember und 30.Juni jaden 
Jahres, erstmals auf 31»Dezember 1936 zu, venn und so» 
weit der Bezirksverband Ober schwäbische Rlektrizitäts= 
von seinem Kündigungsrecht für die bei den Oberamis» 
auf genommenen Darlehen Gebrauch macht. 
Dte Tilgung des Darlehens hat in halber Höhe der vom 
Bezirksverband Obersohwäb.Elektrizitätswerke den Amts» 
körpersehaften für ihre Darlehen zu gewährenden zusätz» 
liehen Verzinsung zu erfolgen. Die jährliche Tilgungs* 
quote beträgt 1 % des ursprünglichen Darlehensbetrags 
zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung erspar” 
ten Zinsen. 
Soweit und solange der Zinsfuß des Darlehens o über» 
schreitet kann die Tilgungsquote ermäßigt werden, sie muß 
jedoch mindestens 1 % des ursprünglichen Darlehensbetrags 
zuzüglich der durch fortschreitende Tilgung ersparten Zins 
betragen. Die Tilgungsraten sind halbjährlich jeweils auf 
31. Härz und 30.September jeden Jahres, erstmals am 31. 
März 1933 zu bezahlen. 
Rach Wegfall der zusätzlichen Verzinsung der Ober* 
schwäbischen Elektrizitätswerke ist nur noch der durch 
die Oberschwäb.Elektrizitätswerke zu bezahlende jährliche 
Darlehenszins zur Verzinsung und Tilgung des restlichen 
Darlehens zu verwenden. 
Die Rückzahlung- des Darlehens hat mindestens in Höhe 
aer schuldigen Reichsmarkbeträge zuzüglich der Zinsen,
	        
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