Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

etwaigen Kosten usw» zu erfolgen. 
5,; a ) Das Darlehen ist a o m Auszahlungstag an zu dem bei der 
WUrtt,Girozentrale -Hürtt.Landeskommunalbank- Stuttgart für voll 
ausbezahlte Kommunaldarlehen mit gegenseitiger 5 monatlicher 
Kündigung üblichen Zinssatz zu verzinsen. Sollte jedoch der 
durchschnittliche Zinssatz der beteiligten 0 be rant s Sparkassen 
für Hypotheken -oder Grundsehulddarleben höher sein, als der 
Kommunaldarlehenszinssatz der Hürtt .Girozentrale, so isJ_das_ 
Darlehen^zu^ dem.d urchschnittlichen Zinssatz für H^ 
oder Grundschulddarlehen der beteiligten Oberamtssparkassen 
——^^ ID trd auf jeden Zins Zahlungstermin 
als Du rohschnittssatz für das vorhergehende Halbjahr errechnete 
Der Zinssatz kann aber auch durch übereinstimmende Vereinbar 
rung sämtlicher an der Kapitalbeschaffung für den Be zirksverbang 
Oberschwäb..Elektrizitätswerke Beteiligten jederzeit anders fest 
gesetzt werden. 
bJ Die Zinsen sind halbjährlich je auf jl.llärz und 50. September 
im übrigen auf den Verfalltag zu entrichten, sie werden dem 
laufenden Konto der Oberamtssparkasse unter Anzeige gutgeschriet 
el Bei Verzug in der Zinszahlung von mehr als 1 5 Tagen erhöht 
sieh der Zinsfuß für jeden angefangenen Kalendermonat, in dem 
sich der Schuldner im Verzug befindet um 1 % für das Bahr aus 
der ganzen Schuld. 
4.7 Wird seitens der Hürtt.Girozentrale der Darlehensbetrag,welche 
sie der Oberamtssparkasse zur Aufbringung des auf dieselbe an 
teilmäßig entfallenden Betrags der O.E.H. Anleihe zur Verfügung 
stellt,gekündigt, so steht der Gläubigerin ein Kündigungsrecht 
mit 5 monatlicher Frist in Höhe des durch die Hürtt.Girozen 
trale gegenüber der .Ober amis spark ässe gekündigten Darlehens zu . 
5<7 Erfüllungsort für beide Teile ist Stuttgart. 
6.1 Vorstehender Schuldschein wird von der Hürtt.Girozentrale 
^ürtt.Landeskommunal bank- Stuttgart und seiner Zweigstelle 
Ravensburg dem Gläubiger auf Verlangen jederzeit vom vollen 
Kennwert lombardiert<
	        
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