Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

401. § 
Den 24. September 1930. 
2,J Darauf hinzuweisen, daß in nächster Zeit der 
Anschluß des Elektrizitätswerks Laupheim an 0,E^, 
erfolgen wird und mit Rücksicht darauf bereits 
heute den Anspruch auf eine entsprechend/ höhere 
Beteiligung der Amtskörperschaft Laupheim an der 
Anleihe geltend zu machen. 
§ 155. 
Hach dem Amt so ersammlungsbe= 
schloß vom 28. Bunt 1930 - § 307 - 
ist bei Gewährung oon Darlehen ohne 
Sicherheitsleistung, sowie bei llber^ ] 
nähme oon Bürgschaften durch die 
Oberamtssparkasse, der Bezirksrat 
/ AusleihekommissionJ zuständig. । 
Anläßlich der Vorlage der beschlos= 1 
senen Satzungsänderungen - § 24 b 
und 13 b hat das Innenministerium 
darauf hingewiesen, daß unzweideutig 
gum Ausdruck kommen soll, ob der 
Bezirksrat oder die Ausleihekom= 
mission zuständig ist. Der Wort= 
laut wäre entsprechend zu ändern. 
Each der bisherigen Praxis und nach ' 
der Satzung der Oberamtssparkasse 
fallen die in Frage stehenden Ge= 
sehäftsgegenstände in den Geschäfts=' 
kreis der Ausleihekommission. Hie= 
oon ist auch die Amtsoersammlung 
bei der Beschlußfassung ausgegangen. 
On dem jetzigen Wortlaut sollte J 
nur zum Ausdruck kommen, daß die 
Ausleihekommission in gegebenen
	        
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