401. §
Den 24. September 1930.
2,J Darauf hinzuweisen, daß in nächster Zeit der
Anschluß des Elektrizitätswerks Laupheim an 0,E^,
erfolgen wird und mit Rücksicht darauf bereits
heute den Anspruch auf eine entsprechend/ höhere
Beteiligung der Amtskörperschaft Laupheim an der
Anleihe geltend zu machen.
§ 155.
Hach dem Amt so ersammlungsbe=
schloß vom 28. Bunt 1930 - § 307 -
ist bei Gewährung oon Darlehen ohne
Sicherheitsleistung, sowie bei llber^ ]
nähme oon Bürgschaften durch die
Oberamtssparkasse, der Bezirksrat
/ AusleihekommissionJ zuständig. ।
Anläßlich der Vorlage der beschlos= 1
senen Satzungsänderungen - § 24 b
und 13 b hat das Innenministerium
darauf hingewiesen, daß unzweideutig
gum Ausdruck kommen soll, ob der
Bezirksrat oder die Ausleihekom=
mission zuständig ist. Der Wort=
laut wäre entsprechend zu ändern.
Each der bisherigen Praxis und nach '
der Satzung der Oberamtssparkasse
fallen die in Frage stehenden Ge=
sehäftsgegenstände in den Geschäfts='
kreis der Ausleihekommission. Hie=
oon ist auch die Amtsoersammlung
bei der Beschlußfassung ausgegangen.
On dem jetzigen Wortlaut sollte J
nur zum Ausdruck kommen, daß die
Ausleihekommission in gegebenen