Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 24. September 1930. 
Fällen die Beschlußfassung eventl, dem 
Bezirhsrat überläßt, 
Auf den Erlaß des Bnnenministeriums 
bezw, der Minis te rial ab teilung f v Bezi 
und Eö^^ehaftsverwaltung wird 
beseh 1 o s s e n: 
Bn § 19 b Abs,2 Satz 1 und 2 4 b Satz 1 der Satzung 
der Obe rants sparhasse statt der Worte „ des Bezirhsrats 
/ Ausleihekonmission )” zu setzen der Ausleih eh omis* 
sion a bezw, die beiden ersten Wpirte zu streichen, 
556. 
Bei den Urkunden über die durch 
die Obérants sparhasse in den letz 
ten Bahren gewährten Baudarlehen liegt 
eine geneinderätliche Schätzungsur= 
hunde bis jetzt nicht vor, da z.Zt, 
der Auszahlung der Darlehen die 2 s- 
bäude noch nicht fertiggestellt 
waren, 
Für diese Darlehen haben bekamt 
lieh die Gemeinden die Ausfallsbürg= 
schuft zu übernehmen, 
Um den Schuldnern die Kosten der 
amtlichen Schätzung zu ersparen und 
da ein Risiko für die Oberamtsspar* 
hasse nicht vorhanden ist, beantragt 
diese zu beschließen, daß bei diesen 
verbilligten Baudarlehen grundsätz= 
lieh auf die Beibringung einer ge= 
meinderätliehen Schätzungsurhunde 
verzichtet wird,
	        
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