207.
Den 24. September 1930.
§361.
Die bei der Oberamtssparkasse
als Hilfskraft ‘tätige Frau Aloysia - °
Hagele muß auf ärztliches Anraten ’•
einen mehr-monatlichen Krankheits=
urlaub antreten und ist am 12. ds.
Mts. ausgesehteden. Die Oberamts=
Sparkasse bittet um Beschlußfassung,
wie lange bei einem infolge Krank=
heit ausscheidenden Angestellten
der behalt weiterbezahlt werden
darf.
Bei der gegebenen Sachlage ;
wird die Einstellung eines Ersatzes
notwendig und es wird daher 3
beschlossen ’
^
Der Frau Hägele das Dienstverhältnis auf 31.Okto=
ber 1930 zu kündigen und der Oberamtssparkasse ent=
sprechende Weisung zu erteilen
§ 362.
Für Frau Hägele bei der 0ber=
amtssparkasse ist die Einstellung
eines Ersatzes notwendig / oben §
361). Um diese Stelle hat sieh Fräu= J
lein Paula Hyneek von Laupheim, z,Zt.-
in Stuttgart als Stenotypistin tätig,
beworben. Die Oberamtssparkasse bit=
tet um Genehmigung zu deren Anstel= '
lung.
Häch vorangegangener Aussprache
wird