Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 24. September 1930, 
beschlossen: 
Fräulein Paula H y n e eh als Hilfskraft -vom 
1, Oktober 1930 ab bei der Oberamtssparkasse gegen einet 
monatlichen behalt von -: 130 RJA, neben Übernahme 
des gesetzlichen Anteils an den Versicherungsbeiträgen 
und gegen einmohatliehe Kündigung privatrechtlieh an= 
zustellen. 
§ 363. 
Dem Hausverwalter Ott bei 
der Zweigstelle der Oberamtsspar= 
hasse in Dietenheim ist eine Woh= 
nung im Zweigstellengebäude gegen 
die Besorgung der Reinigung und 
Heizung der Kanzleiräume überlasse^ 
Rach mündlicher Mitteilung des 
Sparhassendirektors Mink sind in à 
fraglichen Wohnung verschiedene 
Ausbesserungen vorzunehmen• Er 
bittet hiezu um die Ermächtigung 
bezw. Weisung. 
Der Bezirksrat hält bezüglich 
der Überlassung der Wohnung eine 
andere Regelung in der Weise für 
angezeigt, daß von dem Wohnungs= 
inhaber in Zukunft ein regelrechte 
Mietzins erhoben wird. 
Beschluß: 
— — — — — ) 
1.J Die Oberamtssparkasse - Zweigstelle - zur Vornehm 
der Ausbesserungsarbeiten in der fraglichen Woh= 
nung unter Beschränkung auf den unbedingt notwen* 
digen Umfang zu ermächtigen ,
	        
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