Den 24. September 1930,
beschlossen:
Fräulein Paula H y n e eh als Hilfskraft -vom
1, Oktober 1930 ab bei der Oberamtssparkasse gegen einet
monatlichen behalt von -: 130 RJA, neben Übernahme
des gesetzlichen Anteils an den Versicherungsbeiträgen
und gegen einmohatliehe Kündigung privatrechtlieh an=
zustellen.
§ 363.
Dem Hausverwalter Ott bei
der Zweigstelle der Oberamtsspar=
hasse in Dietenheim ist eine Woh=
nung im Zweigstellengebäude gegen
die Besorgung der Reinigung und
Heizung der Kanzleiräume überlasse^
Rach mündlicher Mitteilung des
Sparhassendirektors Mink sind in à
fraglichen Wohnung verschiedene
Ausbesserungen vorzunehmen• Er
bittet hiezu um die Ermächtigung
bezw. Weisung.
Der Bezirksrat hält bezüglich
der Überlassung der Wohnung eine
andere Regelung in der Weise für
angezeigt, daß von dem Wohnungs=
inhaber in Zukunft ein regelrechte
Mietzins erhoben wird.
Beschluß:
— — — — — )
1.J Die Oberamtssparkasse - Zweigstelle - zur Vornehm
der Ausbesserungsarbeiten in der fraglichen Woh=
nung unter Beschränkung auf den unbedingt notwen*
digen Umfang zu ermächtigen ,