Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

^09. 
Den 24. September 1990. 
2.7 für diese Wohnung von dem Zeitpunkt der 3nstand= 
setzung ab einen monatliehen Mietzins von -:20 KM 
festzusetzen. 
3.J Dem Ott für die Besorgung der Reinigung und Heizung 
in den ^ünzleiräumen von dem gleichen Zeitpunkt 
ab eine monatliche Vergütung von -: 10 KM zu 
gewähren. 
§ 764. 
Dem Bezirksrat wird der 
Erlaß der Ministerialabteilung für 
Bezirks= und Körperschaftsverwaltung 
vom 4. August 1930 Rr.^213 betr. 
den Voranschlag der Amtskörperschaft 
für 1930 bekanntgegeben, 3n diesem • 
ist u.a. bemerkt, daß mit der Bil= 
dung eines Fonds zum Bau einer Land= 
wirtschaftsschule solange zuzuwart 
ten ist, bis hinsichtlich der Er= 
richtung derselben besonderer Be= 
scheid ergangen ist. Weiter ist be= 
merkt, daß der Restbetrag aus der 
Abfindung anläßlich der Eingemein= 
dung von Wiblingen nach Ulm bei 
sinngemäßer Anwendung der Grundsätze 
über das Grundstoeksvermögen dem , 
allgemeinen Geldgrundstockssoll zu= 
geschlagen werden sollte. 
Der Bezirksrat vertritt in der 
Sache folgenden Standpunkt: ; 
Das in besonderem Gesetz gere= 
gelte Besteuerungsreeht der Amts=
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.