^09.
Den 24. September 1990.
2.7 für diese Wohnung von dem Zeitpunkt der 3nstand=
setzung ab einen monatliehen Mietzins von -:20 KM
festzusetzen.
3.J Dem Ott für die Besorgung der Reinigung und Heizung
in den ^ünzleiräumen von dem gleichen Zeitpunkt
ab eine monatliche Vergütung von -: 10 KM zu
gewähren.
§ 764.
Dem Bezirksrat wird der
Erlaß der Ministerialabteilung für
Bezirks= und Körperschaftsverwaltung
vom 4. August 1930 Rr.^213 betr.
den Voranschlag der Amtskörperschaft
für 1930 bekanntgegeben, 3n diesem •
ist u.a. bemerkt, daß mit der Bil=
dung eines Fonds zum Bau einer Land=
wirtschaftsschule solange zuzuwart
ten ist, bis hinsichtlich der Er=
richtung derselben besonderer Be=
scheid ergangen ist. Weiter ist be=
merkt, daß der Restbetrag aus der
Abfindung anläßlich der Eingemein=
dung von Wiblingen nach Ulm bei
sinngemäßer Anwendung der Grundsätze
über das Grundstoeksvermögen dem ,
allgemeinen Geldgrundstockssoll zu=
geschlagen werden sollte.
Der Bezirksrat vertritt in der
Sache folgenden Standpunkt: ;
Das in besonderem Gesetz gere=
gelte Besteuerungsreeht der Amts=