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Den 24. September 1930.
an sieb
sehaft/keineswegs erstrebt. Der
Bezirk wurde jedoch durch die Ein=
Stellung der Staatsbehörde, nämlich
der Zentralstelle für die Landwirt=
sehaft geradezu gewzwungen, recht
zeitig auf eine Lösung dieser Frage
bedacht zu sein, denn die jetzige
Unterbringung der Schule ist von der
Zentralstelle von Anfang an nur als
Notbehelf anerkannt worden und ist
der Amtskörpersehaft im Bahre 1928
die Auflage erteilt worden, bis 1.
Oktober 1930 andere Räume zur Verfü=
gung zu stellen, was eben bei den
hiesigen Verhältnissen nur durch
einen Reubau oder durch Ankauf und
Umbau des Gasthofs zur Post möglich
ist. Bis heute ist uns bezüglich •
der von uns naehgesuehten Terminver= 1
längerung ein Bescheid nicht zu teil
geworden. Wenn nun die eine Staats-
behörde / die Ministerialabteilung
für Bezirks- und Rörperschaftsverwal=
tung) das verbieten will, was die
andere Staatsbehörde angeordnet hat,
so macht dies im Bezirk Laupheim
einen befremdenden Eindruck. Die Amts-
körpersehaft besitzt keineswegs den ,
Ehrgeiz, unter allen Umständen zu
bauen, und wäre froh, wenn sich sol>
ches umgehen ließe. Doch hätte die ,
Ministerialabteilung für Bezirks= und
EUrperschaftsverwaltung dann d^für
zu sorgen, daß die hiesige Landwirt= 1
sehaftsschule unter allen Umständen
dem Bezirk erhalten bleibt und nicht
etwa weg verlegt würde, wie die Zen=
tralstelle fiüher schon durehblieken