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Den 24. September 1930.
ließ für den Fall, daß keine ihrer
Ansicht naeh hinreichenden Räume zur
Verfügung gestellt werden.
Eine solehe Wegverlegung ließe sich
der Bezirk Laupheim, der zu denn allere
wichtigsten landwirtschaftlichen Be=
zirken des Landes gehört, unter gar
keinen Umständen gefallen. Der Beschluß
der Ämtsversammlung, einen Fonds von
39 000 RR für einen Reubau bezw.Um=
bau jetzt schon zu bilden, entspringt
also lediglich der Vorsorge um die Ei=
hal tung der Landwirtschaft^schule für
den Bezirk. Es muß daher also auch
aus diesem Grunde bei dem Beschluß der
Ämtsversammlung verbleiben und be=
steht alle Veranlassung^ mit der Bil=
dung des Fonds jetzt schon zu beginnen
Sollte sich in der Folgezeit die
Verwendung dieser Mittel für Zwecke der
Landwirtschaftsschule je als entbehr■
lieh erweisen, so müßten dieselben für
die im Argen liegende Verbe sserung
des Straßenwesens oder sonstige drin= |
gende Bedürfnisse des Bezirks Verwen=
dung finden.
§ 165.
Die Bezirksfürsorgebehörde bean=
tragt zur Ergänzung des Hauptbuchs
des Rechnungsabschlusses 1929, sowie
zur Anlegung und Ergänzung des Haupt*
buchs 1930 die Zuteilung eines Gehilfe
auf 2 Monate. Die Rückstände werden
mit dem Anfall außerordentlicher Ge*
schäfte begründet.