412.
Den 24. September 1930.
Der Vorsitzende hält im Einverneh=
men mit dem Straßen- und Wasserbau*
amt Illingen die Dienstkündigung
gegenüber Schweizer auf 31.0kt.d,3.
für angezeigt. Anstelle des Schweiz
zer wird vom 29. Septembers 1930
ab Regierungsbaumeister Erhardt
von Kapfenburg die Entwurfsausar=
beitung weiterführen und in den
Dienstvertrag eintreten.
Beschluß :
Der Bezirksrat billigt die in der Sache vom
Oberamt getroffenen Maßnahmen und Vertragsabschlüsse.
Der Vorsitzende wird ersucht, dem Sehweiier gegenüber
die Kündigung auf 31.Oktober ds.3rs. auszusprechen.
§ 368.
Die württ. Hebammen wurden
mit Wirkung vom 1. 3uli 1928 ab
in die Unfallversicherung einbe
zogen, Der Landesverband der Hebam= .
men stellt nun das Gesuch, die Bet=
träge an die Berufsgenossensehaft
auf die Amtskörpersehaft zu überneh
men.
Dieses Gesuch wird im Hinblick
auf die derzeitige ungünstige finan=
zielle Lage der Amtskörpersehaft
wie auch darauf, daß die Anstellung
der Hebammen Sache der Gemeinden ist, 1
sodann aus grundsätzl.Erwägungen
abgelehnt.