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Den 24. September 1930,
Weiter bringt Verwaltungsaktuar
Kohler f Laupheim der Gemeinde Oberholz=
heim für Fertigung des Grundsteuer=
änderungsverzeiehnisses anläßlich der
Feldbereinigung auf Markung Oberholzh« -
heim für 6 1/2 Tage a 10 RM- 65 M -.
tn Anrechnung.
3n allen 3 Fällen handelt ss sich
um außerordentliche Verwaltungsge=
schäfte,im Sinne des § 2^0 Vollz.Verf,
zur Gem Ord. Die Verwaltungsaktuare
suchen um Überlassung der angereehne=
ten Taggeldsbeträge nach.
Beschluß:
Den Gesuchen zu entsprechen. 3
i
§ 371.
Auf die Eröffnung des Bezirksrats=
beschlusses nom 3. April 1930 -oben
§ 299 - haben sämtliche 11 Beteilige
ten der Gemeinden Dietenheim die Er=
Klärung abgegeben, daß sie die Be=
Zahlung des 20 %igen Zuschlags zu den
Vermessungsgebühren verweigern. 2 n
einem gleiehieitig beim Oberamt einge7
kommenen Bericht des Schul theißenamts
Dietenheim oom 2. Juli 1930 vertritt
auch dieses den Standpunkt, daß die
Aufrechnung des Zuschlags in den vor=
liegenden Fällen nicht gerechtfertigt
sei. ;
3n weiteren Ausführungen wird