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Den 24. September 1930.
werden für die Registratur nicht Ls-
nötigt; diese Vanne in den unteren
Räumen bezw. im Hinterhaus unterge=
braeht werden. Er beantragt 3nstand=
setzung der Wohnung, soweit unbedingt
notwendig, unter Auswerfung eines be=
stimmten Betrags.
Oberamtsbaumeister Küchle glaubt , äaj
3 Beamtungen im Parterre nicht genüge
Platz haben und daß wohl in kurzer
Zeit neue Räume geschaffen werden rii s
sen. Er weist auch darauf hin, daß die
Einrichtung eines Badezimmers im Daate
stock bauliche Änderungen auch im I .
Stock notwendig machen und die Kosten
erhöhen werden.
Beschluß:
1 .) Den Mahnung sinh ab er zu verständigen, daß ein Badezinmer
nicht eingerichtet werden kann, weil hiemit auch im I.Stoe
Veränderungen und weitere Kosten verbunden wären.
2 .1 Für die Instandsetzung der Mahnung einen Betrag von
-.♦ 4 00 RR zu verwilligen. Hierin sind die Kosten der Be=
Schaffung eine s eisernen Ofens inbegriffen. Ein Tonofen
darf nicht beschafft werden.
3.1 DenReehnungsrat Bodenmüller zu ermächtigen, bis zur
Höhe des genannten Betrags Onstandsetzungsarbeiten vor=
nehmen zu lassen und die Rechnungen dem Bezirksrat vorzu=
legen.
§ 373.
Oberamtspfleger Brunner stellt
den Antrag, eine Kommission zu besteh
len, die alljährlich vor Aufstellung
des Voranschlags die im Besitze der
Amtskörper schuft befindlichen Gebäude
besichtigen und dem Bezirksrat Anträge