Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

425. 
Den 11. November 1930. 
beschlossen 
Zu § 1 Abs.2 : 
Statt der Worte „ Die Übernahne â^ Bezirksrats ” 
zu setzen: „ Über die Übernahme beschließt der Bezirks= 
rat,”' 
als Verweisung wird beigefügt „f § 3 Abschnitt IJ”. 
Zu § 2 : 
3n Ur. 1 statt der Worte „ neben dem Staatsbeitrag ” 
zu setzen „ o^ue Rücksicht auf einen etwaigen Staats= 
beitrag.” 
3n Ur. 2 wird dem Absatz 1 als Uaehsatz angefügt 
„ und daß sieh die Straße nach dem Ausbau zur Übernahme 
in die Unterhaltung.-durch die Amtskörperschaft eignet.” 
3.n à. 4 Buchstabe ^hinter dem Wort „Materiallager= 
platzen” die Worte /„ und Ausweichstellen” einzufügen. 
3n Ur.3 Buchstabe h Satz 2 hinter dem Wort „Beitrags 
höhe” die Worte „ zu Brücken” einzufügen. 
Zu den Grunderwerbskosten werden grundsätzlich 
keine Beiträge gegeben, was sich aus dem Begriff „reine 
Baukosten” ohne weiteres ergibt.. Rach Ansichtades Be= 
zirksrats könnte die Aufnahme einer Bestimmung in der 
ton der Ministerialabteilung für Bezirks= und Körper 
sehaftsverwaltung nach Rr. 4 zu § 2 vorgeschlagenen Fas= 
. sung für eine ebentl. freiwillige Beitragsverwvilligvng 
in ganz besonderen Fällen- ein Hindernis bilden. Der 
bisherige Wortlaut der L^.4 Satz 1 des § 3 sollte sL^^ 
belassen werden .-- - 
Zu § 4 ; 
3-u Abschnitt I Rr.3 ist statt der- Worte „ mit weniger 
als 3 Meter Liehtweite * zu setzen „ mit nicht mehr als 
3 % Liehtweite.” 
3n Abschnitt I Ur.3 ist statt „ vergl.unten § 4 Zbs^" 
^u setzen „ vergl. unten Abschnitt II” . 
3n Abschnitt I Ur.3 ist bei der Verweisung hinter „ § 3” 
einzufügen „Abschnitt I ”. 
à. L 3: — 3n Abschnitt II ist vor dem Wort „ durchführen” eir 
zufügen„ nach Maßgabe des Art.217 der Gemeindeordnung”
	        
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