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Den 11 .November 1930.
„ Bezirks Satzung, betreffend die Übernahme von Nach=
barsehaftsstraßen in die Unterhaltung durch die
Amtskörperschäft Laupheim.”
Die Abschnitte III- VI von § 7 werden dem § 1 als
Absatz 4-7 angefügt und zwar Abschnitt V als Absatz
4, Abschnitt III als Absatz 5i Abschnitt VI als Abs,6
und Abschnitt IV als Absatz 7.
Die § §12-1% und 17 erhalten folgende Überschrif=
ten : § 12 ^ „ Technische Leitung.*
§ 13 - „ Straßenarbeiter.”
§14 „ Zweek^vermögen.”
§17 „ Snkrafttreten.”
Zu § 72 Ois von der Ministertalabteilung für Bezirks
und Körperschaftsverwaltung vorgeschlagene/ Ergänzung
des §3 bezüglich der Beiträge Dritter zur Straßen=
Unterhaltung fZiff.8 der allgem.Bemerkungen! hält
der Bezirksrat nicht für zweckmäßig. Sie sollte daher
unterbleiben.
Zu §16: -
■ i
3n Nr. 3 ist bei der Verweisung statt^§ 3 Ziff.V
zu setzen „ § 1 Abs.4”.
§ 377.
Das Bnnenministerium,Abteilung
für den Straßen= und Wasserbau,
hat die Übernahme der vertretungs=
weisen Besorgung der Beaufsichti=
gung der Vnterhaltung der Nachbar=
schaftsstraßen im Oberamtsbezirk
Laupheim - vergl. Amtsver Sammlungs-
besehluß vom 28.3uni 1930, § 313 -
durch das Straßen= und Wasserbauamt
Ehingen auf Eirund einer in einigen