Den 11, Rovember 1930,
Förderung dem erstgenannten Projekt gleichgestellt
wird und, daß hiefür schriftliche Zusagen der beteilige
ten Behörden vorliegen,
3,3 Der Bezirksrat geht davon aus, daß die für eine
Beteiligung der Amtskörperschaft weiter notwendigen
Bedingungen dureh Beschluß der Amtsver Sammlung f est=
ges^kftZ'werden,
k.J UacA Ansicht des Bezirkszats kommt die Übernahme der
Rechnungsé und Kassenführung für den Straßenumbau
dureh die Oberamtspflege aus grundsätzlichen Erwägungen
und mit Rücksicht darauf nicht in Betracht, daß die
beteiligten Gemeinden die Bauherren sind.
3.0 Vor der Amtsversammlung müssen die zur Beurteilung
der Frage erforderlichen Unterlagen, insbesondere
zuverlässige Pläne und Kastenvoranschläge mit Kosten-
Verteilung zu den Akten der Amtskörperschaft dem
Oberamt übergeben werden.
1
— t
§ 330,
Snfolge' Festsetzung eines Pau=
seh al Zuschlags zu den Messungsge=
bühren vorn 1, April 1929 ab anstelle
der Einzelverreehnung der Taggelder
und Reisekosten der Oberamtsgeometer
fAmtsversammlungsbesehluß vom 14,
März 1929 - § 2704 ist eine Ände=
rung des Messungsgebührensatzung
erforderlich, Die Satzung ist s 0=
fann bezüglich einiger weiterer
Bestimmungen den derzeitigen Ver=
hältnissen anzupassen,
Beschluß :
Bei der Amtsversammlung zu beantragen, die Satzung
wie folgt zu ändern