Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 11,November 1930, 
§ 3 erhält folgende Fassung ; 
§ 3 Anrechnung des Reiseaufwands, 
Als Ersatz des der Amtskörperschaft erwachsenden Auf* 
wands an Taggeldern / Diäten! und Reisekosten 7 wird zu 
dem Gesamtbetrag der' Cessants gebühr en / ohne Auslagen 
-§ 7 G,0,F,-! im einzelnen Fall ein Zuschlag von 20 % 
ohne Rücksicht auf den Ort des Geschäfts erhoben. 
§ 4 erhält folgende Fassung : 
§ 4 Pausehgebühren (muß nach § 3 und 4 Reg,BI 
1921 §. 4§FM^öPss detperdenJ 
Für regelmäßig wiederk^rende, u&m gewöhnlichen Umfang 
nicht abweichende Leistungen werden Pausehgebühren er = 
hoben und zwar für 
A. Lagepläne zu àsssàIs Baugesuehen samt Einmessung, 
ohne Grenzuntersuehun g oder Bestimmung: 
Die Berechnung erfolgt nach den in der Anlage (Ge= 
bühren für LagepläneJ festgelegten Beträgen, die auf 
Grund einer Stundengebühr von 3 RM 03 # \errechnet 
sind,3eweilige Änderungen des Stundengebührensatzes 
bedingen eine entsprechende Änderung der auf volle 
RMark nach oben aufzurundenden Beträge der Anlage, 
(Der 20%ige Zuschlag tur Deckung der Taggelder und 
Reisekosten nach § 3 der Messungsgebührens at zung 
ist in den Beträgen der Anlage eingerechnet• 
B, Übertragung von Gebäudeumrissen auf Sehnurgerüste 
mit Angabe der Straßenhöhe, 
aJ 33 - 30 % der Gebühr für die erste Fertigung eines 
Lageplans zu Baugesuehen f § 4 A oben - Anlage) 
b) Bei Neubauten an gebogenen Baulinien oder an 
Straßenkreuzungen tritt hiezu ein Zvs.chlag ssR 
bis zu 30 %, 
C. A u s k u n f t s e r t e i 1 u n g, 
Für Auskunftserteilung und Beratung Gebühr mindesten
	        
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