Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

4)-. 
Den 11. AovSMds? 1930. 
I M,- Disse Gebühr wird nielli angesetzt , sofern 
in Anschluß an die Beratung die besprochene Arbeit in 
Auftrag gegeben wird. 
Außer der Gebühr werden die entstehenden notwendi 
gen Auslagen / § ? G.O.F.J besonders in Anrechnung ge= 
braeht, ebenso die Zeitgebühren für die etwa mit den 
Arbeiten verbundenen Grenzfeststellungen, Höhenaufnahmen 
oder der^^iöheh.J einsehl. Reisekostenzusehlag naeh 
§ 3 dieser Satzung!- 
§ 331. 
Anläßlieh der Aufstellung ; 
einer neuen Bezirksfeuerlösehord« 
nung für den Bezirk Dim hat der 
dortige Bezirksfeuerlösehinspektor 
dem Oberamt Ulm u.a. vorgesehlagen, ’ 
die Gemeinde Gögglingen aus dem 
Brandhilfeverband mit Einsingen 
auszuseheiden. Sodann sei zu er= 
wägen, ob ein Brandhilfeverband zwi= 
sehen der Stadt Ulm und den Baehbar= 
orten Gögglingen, Unterkirehberg 
und Unterweiler neu gebildet werden 
soll. 
Das Oberamt Ulm hat um Stellungnahme 
hiezu ersueht. 
Raeh der Bezirksfeuerlösehord- 
nung des Bezirks Laupheim hat ein 
Brandhilfeverband zwischen den Ge= 
meinden Gögglingen und- Einsingen 
bisher nicht bestanden. insofern 
ist eine Stellungnahme zu diesem 
Punkt gegenstandslos.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.