440.
Den 11. November 1930.
Der bisherige Brandhil feverband zwischen Wiblin*
gen, das nun naeh Dlm ein gemeindet ist, und den
Gemeinden Altheim, Donaustetten, Goggling en, Ober*
Kirchberg, Unterkirchberg und Unterweiler erscheint
entbehrlich; diese Brandhilfe wurde nie in Anspruch
genommen.
Vorbehaltlich späterer Änderung der Bezirksfeuer
löschordnung wird
beschlossen:
Auf die Einbeziehung irgend welcher Gemeinden
des Oberamtsbezirks Laupheim in den Brandhilfeverbah
des Bezirks Dim, also auch der Stadtgemeinde Ulm,
zu verzichten und die früh.Gemeinde Wiblingen aus
dem bisherigen Brandhilfeverband auszuscheiden.
Z 332.
Der von der Bezirksfürsorge*
behörde als Hilfskraft eingestell=
te Verwaltungskandidat Eduard Lutz
/ § 363 7 ist wegen Ungeeignetheit
auf 31.Oktober 1930 entlassen und
an dessen Stelle am 1.November 19W
V erw^Praktikant Ganser von Laupheim
eingestellt worden. Die Bezirks=
fürsorgebehözrde beantragt, die Ein
stellung auf 1 Monat zu genehmiget
da diese weitere Zeitdauer für di«
Rechnung s g es chäfte und die Erledi
gung der damit in Zusammenhang
stehenden weiteren rückständigen
Geschäfte fFinanzstatistik, Ab s
rechnung 'i^^taatsanteile 19291
zweifellos benötigt werde.