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Den ll^Bovember 1930.
für Wohl tätigt eit bereit, eine Bei=
hilfe zur Verbilligung des Zinsfusses
für das Hotstandsdarleben um 3 $ auf
1 Bahr zu gewähren unter der Voraus=
setzung, daß der von der Firma mit
ihren Gläubigern angestrebte Vergleia
in Höhe von 30 A zustande "kommt«
Oie Zentralleitung für Wohltätigkeit
hält jedoch eine weitere Zins^e^ii“
AMANNS ermäßigung durch die Obérants*
Sparkasse Lr Ttfi ^oja»^ op IIWFIW^
bezw, die Amtskörperschaft oder di«
Stadtgemeinde für notwendig. Das ds-
antragte Vergleichsverfahrens wird
demnächst vor dem Amtsgericht zum
Abschluß kommen.
Die Stadtgemeinde Laupheim lehnt
eine Hilfsaktion mit Rücksicht darauf
ab, daß sie durch den Wie Hergang der
Firma ohnedies Lasten genug habe
und beim Zustandekommen des Ver=
gleichs^a^uuAS außerdem erhebli
St euer rück stände werde preisgeben
müssen, Auch die Amtskörperschaft
wird bei dem Vergleichsverfahren
voraussichtlich große Verluste er=
leiden, sodaß eine Hilfsaktion nieM
möglich ist.
Beschluß:
1,) Der Firma Heinrich Hieber die Rückzahlung ihres Hoch=
wassernotstandsdarlehens insolange zu stunden, als der
Amtskörpersehaft hiefür Stundung gewährt wird.
2.J Der Zentralleitung für Wohltätigkeit mitzuteilen, daß
nach der Sachlage eine weitere Hilfsaktion seitens der
:Amtskörpersehaft^ Oberamtspflege und Oberamtssparkassej
und der Stadtgemeinde Laupheim nicht in Frage kommt.