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Den 11. Rod ember 1930.
- § 501 - die Einigung über die Verteilung der
Räume zunächst den beteiligten Beamten unter sieh
überlassen worden.
§ 391.
Lask Ztff.2 des Amtsversamm=
lungsbesehlusses vom 28.3uni 1930 ,
§ ^20 , lourde der Bezirksrat ersueht,
die Mietzinse für die Wohnungen im üs-
bäude der Amtskörpersehaft König Wil=
helmstraße Ur.22 entspreehend den in
der Stadt Laupheim übliehen Mieten
zu erhöhen. Raeh einer eingeholten
Äußerung des Stadtsehultheißenamts
ist mit einer Senkung der Mietzinse
für die größeren Wohnungen zu rechnen
bezw. sind bereits in einzelnen Fällen
Senkungen der Mietpreise eingetreten.
Raeh der Ansieht des Stadtsehultheis-
senamts sollten die Mietpse^sezinse
für die Wohnungen des Oberamtspflegen
Brunner und des Reehnungsrats Boden=
müll er in der bisherigen Höhe belassen
werden.
Beschluß :
Von der Mietzinserhöhung unter den gegebenen Ver=
hältnissen vorläufig abzusehen und die weitere Ent=
wieklung der hiesigen Mietzinsbewegung abzuwarten.