Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

451. 
Den 11. Hovember 1550. 
§ 555. 
Öen Spark as senke cm ten und 
Angestellten ist nach der neuen 
Dienstordnung nicht gestattet, 
Sparbücher für Kunden zu verwahren, 
noeft sonstige Verfügungsrechte über 
andere als ihre eigenen Konten 
auszuüben. Ausnahmen sind nur mit 
Zustimmung der Verwaltungsbehörde 
zulässig. 
Dem Sparkassendirektor Hink, 
der von den Erben seiner verstor= 
benen Sehwiegereltern als Bevoll= 
mäehtigter für die vorhandenen 
Vermögensbestände aufgestellt ist, 
wird iur Übernahme dieses Geschäfts 
die 
Genehmigung 
erteilt 
§ 555. 
Über die Zeit des Urlaubs der 
Angestellten der Zweigstellen der 
Oberamtssparkasse in Dietenheim, 
Oberkirehberg und Sehwendi war der 
Angestellte Äs-rs Karl Manz bei der 
Oberamtssparkasse bei den Zweig« 
stellen stellvertretungsweise an 
öl Tugen tätig und bringt hiefür 
einen Mehrdufwand von täglich a» 4 Ä# 
in Anrechnung. 
Diese Anrechnung wird 
genehmigt.
	        
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