Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

. 452. 
Den 11. November 1930. 
§ 400. 
Die öffentliche Bausparkasse 
Württemberg vergütet für den Abschluß 
eines Bausparvertrags durch die Spar= 
kasse siebst 2 v. Tausend der Vertrags 
summe, 
durch einen von der Sparkasse auf= 
gestellten Vertreter 3 v.Tausend der 
Vert rags summe. 
Bei Überlassung eines Teils der 
Vergütung an einen den Abschluß täti 
genden Sparkassenbeamten 3 v.Tausend 
der Vertragssumme. 
Die Zweigstelle der Oberamts= 
Sparkasse in Dietenheim bittet in 
Anbetracht der wertvollen Bedeutung 
der Werbung-für die öffentliche Bau= 
Sparkasse u m entsprechende Regelung 
bezw♦ Überlassung eines Teils der 
Werbevergütung an die mit Abschlüssen 
tätigen Angestellten. 
. Beschluß: 
Den in Betracht kommenden Angestellten der Zweig 
stelle eine Werbevergütung von 2 v.Tausend der V er= 
tragssumme der von der öffentliehwn Bausparkasse ge 
währten Werbevergütung fvon 3 vom Tausend) zu über 
lassen. 
Zur Beurkundung: 
Vorsitzender 
Landrat 
Sehriftführe 
Rechnungsrat
	        
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