Von den Vertretern (Ortsvorstehern) der beteiligten Jllertalgemeinden wurde untern: 3. Novbr.
nochmals zu der Frage des Straßenumbaus Stellung genommen und die Einberufung einer außer
ordentlichen Amtsversammlung beantragt. Nach den von den Gemeinderäten der beteiligten Gemein
den Unterkirchberg, Oberkirchberg, Dorndorf, Illerrieden, Wangen, Regglisweiler und Dietenheim in
der Sache gefaßten Beschlüssen wird der Straßenumbau im Wege der Notstandsarbeit gutgeheißen und
genehmigt unter der ausdrücklichen Voraussetzung, daß der Württ. Staat zu deu reinen Baukosten den
Beitrag von rund 187 000 RM. und das Arbeitsamt Ulm die Grundförderung von rund 10G 000 RM.
und als verstärkte Förderung ein Darlehen von 212000 RM. zur Verfügung stellt, daß die Amts
körperschaft Laupheim uud die Stadt Ulm je ein Drittel des jeweiligen jährlichen Aufwands für Amor
tisation und Verzinsung der aufzunehmenden Gelder übernehme und die Gemeinden jährlich zusammen
ea. 6000 RM. aufzubringen haben. Weiter soll die Oberamtspflege Laupheim die Rechnungs- uud
Kassengeschäfte als Sammelkasse für deu Slraßeuumbau übernehmen. Die Gemeinde Oberkirchberg
macht weiter zur Voraussetzung, daß der Staatsbeitrag im Jahre 1931 zur Auszahlung bereitgestellt
wird, die Gemeinde Dietenheim, daß die Ortsetterstrecke Dietenheim bis zum Beginn der Staatsstraße
in das Straßenumbauprojekt einbezogen wird. Die Gemeinde Illerrieden wünscht, daß die Linien
führung durch den Ortsetter geht und der Gemeinde dadurch keine höheren Kosten entstehen. Die
Erfüllung der letztgenannten Wünsche der beiden Gemeinden würde eine wesentliche Erhöhung der
Gesamtkosten mit sich bringen.
Der Vorsitzende führt weiter aus, daß er stets für den Gedanken îles Umbaus der Straße
Wiblingen—Dietenheim eingetreten sei. Allerdings habe er mit Rücksicht auf deu bestehenden Spar
erlaß der Regierung nicht mit deu Gemeinden direkt verhandelt, da er nach diesen: die Gemeinden
nicht zu derart hohe:: Ausgaben geradezu veranlassen könne. Ausdrücklich müsse festgestellt werden,
daß der vorliegende Fall eine Sonderregelung darstelle. Für die Kostenbeteiligung der Amtskörper
schaft müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Insbesondere müsse auch bezüglich der Höhe
und der Zeit der Ausbezahlung des Staatsbeitrags eine bindende Zusage vorliegen. Falls dieser im
Rechnungsjahr 1931 voll zur Auszahlung käme, könnte er sich eventl. einverstanden erklären. Bezüglich
der Grundförderung und der verstärkte:: Förderung bestehen wohl keine großen Bedenken. Es sei zu
verlangen, daß andere Straßenbauprojekte, die für die Gesamtheit des Bezirks vielleicht ::och
wichtiger seien, bezüglich des Staatsbeitrags und der Grundförderuug bezw. der verstärkten Förderung
gleich behandelt und schriftliche Zusagen der in Betracht kommenden Behörden gegeben werden. Weiter
sei zu verlangen, daß bei der Durchführung des Straßenumbaus Wiblingen—Dietenheim auch Erwerbs
lose des Bezirks mindestens zur Hälfte der Gesamtzahl beschäftigt werden. Eine Kostenbeteiligung
der Amtskörperschaft müsse für den Fall vorzeitigen Baubeginns, bevor die zu stellenden Bedingungen
erfüllt und die Finanzierung des Unternehmens sichergestellt ist, abgelehut ui:d die Folgen den betei
ligten Gemeinden als Unternehmer überlassen bleiben. Der Vorsitzende wünscht, daß deu: Unternehmen
ein Erfolg beschieden sein möge.
Der Bezirksrat hat zu der Frage am 11. ds. Mts., § 379, eingehend Stellung genommen. Er
empfiehlt der Amtsversammlung die Ünterstützuug des Straßenumbauprojekts unter der Voraussetzung,
daß die übrigen Straßenbauprojekte des Bezirks hiedurch nicht beeinträchtigt werden, daß insbesondere
die Strecke Achstetten—Oberkirchberg bezüglich des Staatsbeitrags, der Erwerbsloseuförderung uud
der verstärkte:: Förderung deu: erstgenannten Projekt gleichgestellt wird und hiefür schriftliche Zusagen
der beteiligten Behörden vorliegen. Er geht davon aus, daß die für eine Beteiligung der Amtskörper
schaft weiter notwendigen Bedingungen durch Beschluß der Amtsversaininlung festgelegt werde::. Nach
Ansicht des Bezirksrats kommt die Uebernahme der Rechnungs- und Kassenführung für den Straßen
umbau durch die Oberamtspflege aus grundsätzliche:: Erwägungen uud mit Rücksicht darauf uicht iu
Betracht, daß die beteiligten Gemeinden die Bauherren sind.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß nach einem Beschluß des Gemeinderats IKm die Stadt Ulm
eine Kostenbeteiligung im Betrag Von jährlich 10000 RM. au s etwa 30 Jahre zugesagt habe unter
der Voraussetzung, daß Reich uud Staat die erwarteten Beiträge leisten, die Amtskörperschaft Laupheiiu
sich ebenfalls ° mit rund ’A der jährlichen Kosten beteiligt und der restliche Aufwand von deu au der
Straßenstrecke Unterkirchberg—Dietenheim gelegenen Gemeinden aufgebracht wird. Außerdem wird
die Stadt Ulm deu sie als' Markungsiuhaberin treffenden Anteil an den Umbaukosten übernehmen.
Baurat Bauder vom Straßen- und Wasserbauamt Ehiugen erläutert das Projekt vom technischen
Standpunkt aus. Er bespricht dabei die bisherigen Straßenverhältuisse auf der Strecke Wiblingen—
Dietenheim, die neue Linienführung und die vorgesehenen Verbesserungen Nach den: vorliegenden
Plan werden die Visierverhaltnisse verbessert und die Linienführnng zügiger gestaltet. Auf verschiedenen
Markungen ist eine Verlegung des bisherigen Straßenzugs notwendig. Der geplante Ausbau entspreche
den Bedingungen der Straßenbauverwaltung. Weitere Aeuderungeu bedeuten wesentliche Mehrkosten.
Die Führung' der neuen Straße durch deu Ortsetter Illerrieden sei aus mehrfache:: Grüuden nicht
möglich. Der von der Gemeinde Dietenheim ausgehende Plan der Einbeziehung der dortigen Orts
etterstrecke in das Projekt soll bei den heutigen Verhandlungen außer Betracht gelassen werden, da
auch bis jetzt keine Unterlagen vorhanden seien. Diese Angelegenheit müsse für sich behandelt werden.
Er sei bereit, hiefür einen besonderen Planentwurf vhue Kosten auszuarbeiten
Der Vorsitzende dankt Herrn Baurat Bauder für seine erläuternden Ausführungen. Er stehe auf
dem Standpunkt, daß das Unternehmen im Interesse der Straßenverbesserung und der Arbeitslvscu-
beschüftigung so gut wie möglich gefördert werden soll. Jedoch müssen die notwendigen Voraus
setzuugeu und Sicherheiten gegeben sein.