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Amtsversammlungsmitglied Dipl.-Ing. Scheffold stellt an die Vertreter der Jllertalgemeinden
bestimmte Fragen und wünscht eine klare Stellungnahme hiezu.
Schultheiß Handschuh, Dietenheim wiederholt im wesentlichen den bereits bekannten Akteninhalt.
Die in den Beschlüssen der Gemeinden enthaltenen Voraussetzungen werden anfrecht erhalten. Die
Amtsversammlung möge sich der Einsicht nicht verschließen, daß bessere Straßenverhältnisse auf der
Jllertalstraße geschaffen werden müssen. Die Beschlüsse seien dahin aufzufassen, daß die Beiträge sofort
fließen. Die Stadt Ulm foll eveutl. den auf die Gemeinden entfallenden Mehrbetrag übernehmen. Die
Frage des Umbaus des Ortsetters sei eine Sache späterer Verhandlungen.
Forstmeister Neuhäuser, Oberkirchberg, führt aus, daß die Gemeindeu ihre Zustimmung nur-
unter gewissen Vorbehalten erteilt haben. Oberkirchberg setze u. a. voraus, daß der Staatsbeitrag
spätestens 1931 zur Auszahlung komme, mit einer späteren Ausbezahlung sei nicht gedient, UeLer
(>000 RM. jährlich wollen die Gemeinden nicht hinausgehen. Für den Mehrbetrag soll die Stadt
Ulin aufkommen. Der Ausbau der Straßenstrecke müsse entsprechend dem gesteigerten Verkehr vor-
genommen werden. Die Straße komme als Zufahrtsstraße für die Industrie der Stadt Ulm in Frage,
die in Wiblingen angesiedelt werde.
Schultheiß Wegerer, Dorudorf erklärt, daß der Gemeinderat nicht bereit sei, einen höheren Bei
trag als 400 RM. jährlich zu leisten. Eine Schuldaufnahine komme für seine Gemeinde keinesfalls
in Betracht. Die Gemeinde habe kein besonderes Interesse an der Straßenverbesserung, da die Straße
nicht durch den Ort führe.
Schultheiß Stoker, Illerrieden weist auf die schwierige Lage seiner Gemeinde in finanzieller
Hinsicht hin. Die seitherige jährliche Leistung für die Markung Illerrieden betrage 400 bis 600 RM.,
eine höhere Betastnug könne nicht ertragen werden. Der Staatsbeitrag müßte eventl. sofort zur Aus
zahlung kommen. Im übrigen habe Illerrieden kein großes Interesse an dem Straßenumbau.
Oberamtspfleger Brunner nimmt Stellung zur Frage der Oberflächenbehandlung der umgebauten
Straße.
Nach zeitweiliger Unterbrechung der Verhandlungen zum Zwecke der Besprechung der Amtsver
sammlungsmitglieder unter sich, wird von Amtsversammlungsmitglied Dipl. Ing. Scheffold und den
übrigen Vertretern der Stadtgemeinde Laupheim folgender von Scheffold begründeter
Antrag:
gestellt:
I . Die Amtskörperschaft Laupheim unterstützt den Straßeuumbau der linksufrigen Jller
talstraße Dietenheim—Wiblingen nach den Plänen des Straßen- und Wasserbauamts
Ehingen vom 6. Oktober 1930 und dem dazu gehörigen Kostenvoranschlag in Höhe
von 671200 RM. unter folgenden Voraussetzungen:
A. Die jährliche Höchstsumme der Leistungen der Amtskörperschaft an die Gemeinden
Unterkirchberg, Oberkirchberg, Dorndorf, Illerrieden, Wangen, Regglisweiler,
Dietenheim zufannnen darf die Summe von 10000 RM. nicht überschreiten.
Diese Jahreszahlungen werden längstens auf eine Dauer vou 25 Jahren geleistet
B. Der Gesamtgemeinderat Oberkirchberg muß sich verpflichten, nach Vorlegen des
Projektes und nach der Bereitwilligkeitserklärung der Amtskörperschaft Laupheim
zur Unterstützung der Strecke Achstetten—Oberkirchberg oder einer Teilstrecke dieses
Straßenzugs, dem Umbau zuzustimmen nach den Bestimmungen der Straßen
satzung — § 312 des Amtsvers. -Protokolls vom 28. Juni 1930. —
C. 1. Der jährliche Gesamtbeitrag der Amtskörperschaft besteht in folgenden Leistungen:
a) an dem tatsächlichen, jeweils nachzuweisenden Anfwand der Gemeinden für
Tilgung und Verzinsung der vom Arbeitsamt Ulm bezw. Laudesarbeitsamt
Südwestdeutschlaud in Stuttgart gewährten sogen, verstärkten Förde
rung (6 RM. pro Arbeitslosentagwerk) trägt die Amtskörperschaft ein
Drittel,
b) an dem tatsächlichen, jeweils nachzuweisenden Aufwand der Gemeinden für
die Tilgung und Verzinsung des im freien Kapitalmarkt (z. B. Oberamts
sparkasse Lanpheim) zur Deckung der Straßenkosten — nach Abzug des
Staatsbeitrags und der vom Arbeitsamt Ulm bezw. Landesarbeitsamt Süd-
westdeutschland bezahlten Gruudförderung und etwaiger sonstiger Beiträge
(mit Ausnahme des Anteils der Stadt lüm) — aufgenommenen Darlehens
trägt die Amtskörperschaft Laupheim ein Drittel.
Die Leistungen der Amtskörperschaft (Ziffer a) und b) zusammen) be
tragen jedoch jährlich höchstens 10000 RM. und werden höchstens ans die
Dauer vou 25 Jahren bezahlt. —
2. Die oben Ziffer 1) erwähnten Leistungen werden von der Amtskörperschaft
Laupheim nur vollzogen, wenn
a) für die Straßenstrecke Achstetten — Oberkirchberg der gleiche prozentuale
Staatsbeitrag wie für die Strecke Dietenheim—Wiblingen bewilligt und nach
demselben Zahlungsmodus ausbezahlt wird,