§ 331.
Znstimmungserklärungen.
Die Amtsversammlung erteilt ihre nachträgliche
Zustimmung
zu den Beschlüssen des Bezirksrats:
§ 366 vom 24. Septbr. 1930 betr. die Verwilligung eines Amtskörperschaftsbeitrags von je 50 RM.
an die Teilgemeinde Schnürpflingen und Ammerstetten zu den Kosten
des seinerzeitigen Straßenumbaus Schnürpflingen—Ammerstetten, ohne
Anerkennung einer Verpflichtung.
§ 375 vom 24. Septbr. 1930 betr. Neuregelung der Vergütung des Oberamtsarztes Med.-Rat
Dr. Funk für die Besorgung des medizinaltechnischen Dienstes bei der
Tuberkulosefürsorgestelle vom 1. Okt. 1929 a b in Höhe von jährlich
180 »
Amtsversammlungsmitglied Scheffold, Laupheim, regt hiebei an, ob
nicht auch die Einbeziehung der Krebsberatung möglich wäre und
bittet den Vorsitzenden, in diesem Sinne die ihm geeignet erscheinen
den Schritte zu unternehmen.
§ 332.
Aenderung der Satzung der Oberamtssparkasse.
Einem Erlaß des Innenministeriums entsprechend wurden laut Bezirksratsbeschluß vom 24 Sep
tember 1930 — § 355 — in § 15b Abs. 2, Satz 1 und in § 24b Satz 1 der von der Amts
versammlung am 28. Juni 1930 — § 307 — beschlossenen Aenderung der Satzung der Oberamts
sparkasse je die Worte „des Bezirksrats" wieder gestrichen.
Beschluß:
Zustimmung.
§ 333
Hilfskraft bei der Zweigstelle der Oberamtssparkasse in Dietenheim.
Dem bestehenden Bedürfnis Rechnung tragend, wurde von: Bezirksrat mit Beschluß vom 22.
Juli 1930 — § 346 — die Anstellung einer ständigen Hilfskraft bei der Zweigstelle der Oberamts
sparkasse in Dietenheim genehmigt und als solche Fräulein Erna Weiß von Schwendi gegen eine
monatliche Vergütung von ursprünglich 30 RM. und vom 1. Oktober 1930 ab von — '• 60 RM.
(Bezirksratsbeschluß vom 24. Sept. 1930 — § 357 — ) privatrechtlich angestellt.
Die Amtsversammlung erteilt hiezu die
Zustimmung.
§ 334.
Sparmastnahmen beim Bezirksverband OCW.
Amtsversamlungsmitglied Dipl.-Ing. Scheffold, Laupheim stellt den
Antrag:
Die Amtsversammlung wolle beschließen:
Den Bezirksverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke zu ersuchen:
1. Im Sinne der Bestrebungen der Reichsregierung eine Senkung seiner personellen und fach
lichen Ausgaben herbeizuführen,
2. die hiedurch eintretenden Ersparnisse neben den in Aussicht gestellten Beträgen den Amts
körperschaften zu überweisen und
3. zur Beratung der Durchführung von Ziffer 1 den Verwaltungsrat raschestens einzuberufen.
Der Vorsitzende verliest den Erlaß des Innenministeriums vom 8. November 1930, Nr. IV 32hl,
nach welchem die Genehmigung zur Aenderung des § 17 Abs. 2 der Satzung des Bezirksverbands OEW.