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Ben 26. Mat 1928.
des Art. F Ab&l des Gesetzes über die
Änderung der Personalabbauverordnung
und des Beantenreehts von 27.Bezen= ?
ber 1926 (Reg.Bl.S. 9291 nit Ablauf
des Monats August 1928 in den blei=
benden Ruhestand.
Beschluß:
1 .) Ben Übertritt des fraglichen Beanten in den bleiben=
den Ruhestand auf 31'.August 1928 festzustellen.
2 .) Bie Pensionskasse für Körpersehaftsbeante hievon
zwecks Festsetzung und Anweisung des Ruhegehalts zu
verständigen.
§ 3.
Von der Landesver si ehe rung san=
stalt Württemberg ist der Antskörper-
schäft Lauphein zu den Kosten der
Erweiterung des Bezirkskrankenhauses
ein Barlehen von 70 000 RM zuÿ Zins=
fuß von 5 S, in Verzugsfalle von
6 %, gegen beiderseitige vierteljähr=
liehe Kündigung zugesagt worden.
Bie Rückzahlung des Barlebens hat in
30 gleiehbleibenden, Zins/and Tilgungen
betrag in sieh schließenden 3ahres=
renten zu erfolgen. Bie wetteren Be=
dtngungen werden in den noch abzu-
sehließenden Barlehensvertrag fest=
gelegt werden. Insbesondere hat sieh
die Antskörpersehaft zu verpflichten:
l.J die asylie rung sbedürftigen tuberku=
lösen Bezirksangehört gen" in Bezirks=
krankenhaus aufzunehnen