Den 13. November 1923.
zeit der Körpersehaftsbeamten
fMin.A.Bl.S.18J^ wird auf Antrag des
Vorsitzenden
beschlossen
Bei sämtlichen Amtskörpersehaftsbehörden und Beamta^gen
die Dienstzeit in gleieher weise zu regeln, wie sie in
der Dienstordnung der Staatsbehörden jeweils für disse
bestirnt ist. Bei notwendiger dienstlicher Abwesenheit
der Beamten v^n der Kanzlei ist dem Oberamt vorher tele*
fonisch oder schriftlich Mitteilung zu machen.
Vom Vorsitzenden wird der
- •Bericht über die Hauptprüfung bei
' ' der Oberamtssparkasse vom 24.-28.
* September 1928 bekanntgegeben.
Hr teilt weiter das Ergebnis der
von der Verwaltungskommission der
Oberamtssparkasse am 30.Oktober d.3.
* • in dieser Sache gepflogenen Verhand*
langen mit. Der Mûrit .Sparkassen*
und Giroverband hat sieh über die
Verhältnisse bei der Oberamtsspar*
kasse u.a. wie folgt geäußert :
^ Die Verhältnisse bei der Oberamts*
sparkasse Laupheim sind nach der
sachlichen und nach der persön*
liehen Seite wenig befriedigend.
Haeh Anhörung einer Prüfungsab =
teilung haben wir zunächst zu be*
merken, daß die im letzten Prüfung s®