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Den 16. Dezember 1930,
des Bezirksverbands OEW. vom 24.vor.
Mts. in dieser Sache. Von diesem ist
entsprechend den Genehmigungsbedingun^
gen für die Sehuldaufnähme ein neuer
Schuldscheinentwurf / III ) zwischen
dem Bezirksverband 0EW und der Amts=
körpersehaft fOberamtspflegel ausge=
arbeitet worden. Der Schuldschein
soll zweckmäßigerweise erst nach der
Dollen Ausbezahlung des endgültigen
Darlehensbetrags unterzeiehnet werden,
während für die Abschlagszahlungen
Zwisehenbeseheinigungen ausgestellt
werden. Hach dem Umfang der Stron=
abnahme würde auf die Amtskörper=
sehaft Laupheim auf Grund Dorläufiger
neuerer Berechnung ein Darlehensbe=
trag von 438 000 ZU entfallen.
3n den Zins= und Zahlungsbedin=
gungen des neuen Schuldseheinentwurfs
sind die von den Bezirksräten neuer=
dings vQrgebrachten Wünsche teilweise
berüeksiehtigt worden 7 So wurde der
bisher vorgesehene Termin für das
Kündigungsreeht des Bezirksverbands
von 1936 auf das 3ahr 1946 hinausge=
sehoben. Für die Verzinsung ist der
für voll ausbezahlte Kommunaldarleben
des Württ. Sparkassengiroverbands je=
weils geltende Zinssatz vorgesehen.
Die bisher vorgesehenen Bestimmungen
über eine etwaige Ermäßigung dieser
,zusätzlichen Verzinsung sind gestri=
ehen worden. Eine notwendig werden=
de Änderung in dieser Richtung bleibt
späterer Beschlußfassung der zustän=
digen Organe und der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde vorbehalten.