457.
Den 16. Dezember 1930.
Vom Bezirksrat wird ein Muster=
dienstvertrag aufgestellt, der je=
weils im Einzelfalle abgeschlossen
werden soll.
§ 403.
Die Oberamtssparkasse hat mit
Rücksicht auf die nom 1.Februar
1931 ab eintretende Kürzung der Be=
amtengehälter vorgesehlagen, bei den
Angestellten einen Ausgleich da=
durch herbeizuführen, daß von die=
sen, soweit dies nicht bereits der
Fall ist, von dem genannten Zeit=
punkt ab der gesetzliche Anteil an
den Kranken=und Arbeitsloserem
sicherungsbeiträgen, welcher etwa
einem 6 %igen Abzug gleichkäme,
selbst zu tragen ist, während die
Beiträge für die Angestelltenvem
Sicherung auch weiterhin von der
Kasse ganz übernommen werden. Die
Gesamtersparnis würde sieh jährlich
auf ea.1300 RM belaufen.
Aus der Mitte des Bezirksrats
kommt von mehreren Beiten zum Aus=
druck, daß eine Änderung bezüglich
der Versicherungsbeiträge dahin hem
beigeführt werden sollte, daß die
Amtskörperschaft grundsätzlich nur
ihren gesetzlichen Anteil übernimmt.
Diese Regelung könne zweckmäßigem
weise jetzt anläßlich der vorzuneh=
menden Gehaltskürzung durehgeführt
werden. Diese Maßnahme komme nicht