Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

456. 
yen 16. Dezember 1930. 
nur für die Angestellten der Obérants^ 
Sparkasse, sondern auch für die weite» 
ren Angestellten der Amtskörper schäft 
/Bezirksfürsorgebehörde, Oberamtsgeo= 
meterl in Betracht. Die Neuregelung 
der Bezüge soll in der Weise erfolgen, 
daß die Angestellten künftig 6 I went» 
ger gegenüber bisher erhalten. 
Besehluß: 
Sämtlichen Angestellten der Amtskörperschaft fObez 
amtspfdege und Oberamtssparkassel die Anstellungs= 
Verträge zum Zwecke der Gehaltskürzung und Neurege 
lung ihrer Bezüge auf Grund des § 5 der Verordnung 
des Reiehspräsidenten zur Sicherung von Wirtsehaft 
und Finanzen vom 1. Dezember 1930 fRGBl.I S.3171 
auf den 31. Januar 1931 zu kündigen. 
§ 406. 
Durch das Gesetz über die Fäl= 
ligkeit und Verzinsung der Aufwertung^ 
Hypotheken vom 13.Juli 1930 fRGBl.I 
S.300J sind die Gläubiger von aufge= 
werteten Hypotheken und der durch 
Hypothek gesicherten auf gewerteten 
persönlichen Forderungen berechtigt, 
die Kündigung der Aufwertungshypothe 
erstmals auf 31. Dezember 1931 vorzu* 
nehmen. 
Da am 1. Januar 1932 immerhin mit 
einer größeren Abhebung von Aufwer 
tung sspar einlag en zu rechnen ist und 
hierfür die notwendigen flüssigen Hit- 
tel durch die Kündigung der Aufwer=
	        
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