462.
Den 16.Dezember 1930.
§ 409.
à 11.November 1930 - § 400-
wurde beschlossen, den Angestellten
der Zweigstelle der Obergmtssparkas^
in Dietenheim für den Abschluß eines
Bausparvertrags für die öffentliche
Bausparkasse Württemberg eine Vergü
tung von 2 v.T. zu überlassen.
Auf den neueren Antrag der Obérants
Sparkasse wird
. beschlossen:
Die Werbevergütung von 2 v.T. sämtlichen Beamten
bezw. Angestellten der Oberamtssparkasse (mit Zweig=
stellen) zu überlassen.
§ 410.
Der Kirehenstiftungsrat
• Sehwendi sucht um Gewährung eines Dar ¬
lehens von 4000 AU durch die Ober=
amtssparkasse zu dem verbilligten
Zins^ßz von 3 $ nach. Die Rück=
Zahlung soll in vierteljährlichen■
Raten von 230 RM erfolgen, sodaß die
Schuld in 4 Bahren wieder getilgt
wärCyDte Gelder sollen für den drin=
gend nötigen Neuverputz der Kirche'
samt Turm verwendet werden. Das 6s-
such wird damit begründet, daß bisher
für verschiedene Zwecke verbilligte
Darlehen abgegeben, wurden und es sieh
im vorliegenden Falle ebenfalls um
ein allgemeines Bnteresse handle.
Weiter wird angeführt, daß die bürget
liehe Gemeinde eine Umlage von 27 $
erhebe.
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