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Den 16. Dezember 1930.
sehoß heute an Ort und Stelle besieh
tigt. Auf Grund dieser Besichtigung
wird als notwendig erachtet, daß in j
der bisherigen Küche ein neuer Boden
gelegt, die Zwischenwand ausgebrochen
und eine Wandbespannung über den Plätte
chen angebracht wird. Weiter sollen
2 Öfen beschafft und die Beleuehtungs=
Körper angebracht werden. Von allen
weiteren Bauarbeiten, ebenso von der
Einrichtung der Warmwasserheizung soll.
Abstand genommen werden.
Beschluß
1 .J Den Oberamtsbaumeister mit der alsbaldigen Durchführung
der an Ort und Stelle besprochenen 2nstandsetzungs=
arbeiten zu beauftragen;
2 .J dem Rechnungsrat Bo^enmüller das bisher für Vermessung s-
rat Eberwein vorgesehene hintere Zimmer links des Bade
zimmers zuzuweisen, da auf diese Weise die Bezirksfür=
sorgebehörde ohne weitere Bauarbeiten 2 ineinandergehen
de Zimmer erhält. Bas vordere Eckzimmer neben der
Oberamtspflege wird dem Vermessungsrat Eberwein zuge=
wiesen.
3 .) Die Oberamtspflege und Bezirksfürsorgebehörde anzu=
weisen, die Verlegung ihrer Kanzleiräume in das Gebäude
der Amtskörpersehaft auf 1. Danuar 1931 vorzunehmen.
Vermessungsrat Eberwein soll seine Kanzleien sofort
nach der Instandsetzung beziehen.
§ 4 13.
Dem Verein für Haus= und Säug =
lingspflege in Laupheim wird auf seU
Gesuch ein in der früheren Wohnung
des Ökonomierats Köninger in der Köm
Wilhelmstraße befindlicher Kochherd