469.
Den 16. Dezember 1930.
Vorn Vor dit zenden wird ausgeführt,daß
es sieh hier um eine Hauptdurehgangs=
straße des Bezirks handle und von
diesem Gesichtspunkte aus ein Bezirks
interesse vorliege. Es werde sieh da=
rum handeln, den Amtskörpersehafts=
beitrag gegenüber Neubauten entspre=
ehend niederer zu bemessen.
Dieser Standpunkt wird vom Bezirksrat
geteilte
Beschluß:
Bei der Amtsversammlung zu beantragen, der
Gemeinde Bühl zu den Kosten der Ausbesserung
der Brücke über die Rot im Zuge der Rach barschafts^
straße Laupheim - Dietenheim ausnahmsweise einen
Amtskörperschaftsbeitrag von 1200 RM mit Rücksicht
darauf zu verwilligen, daß es sich hier um eine
Hauptdurchgangsstraße handelt.
§ 419.
Der Bezirksrat nimmt von dem
Erlaß des Jnnenministeriums vom 6.Ko=
vember 1930 Kr,Kr.1374/4 betr.die 6s-
nehmigung zum Betrieb der Kraftfahr=
linie Laupheim- Rißtissen durch die
Firma Gebrüder König, Oxnibu3unter=
nehmung in Unterkirchberg,
Kenntnis.
§420.
Oberamtspfleger Brunner hat sieh
auf Veranlassung des Baurats Bauder
beim Straßenrand Wasserbauamt Ehingen
diesem gegenüber bereit erklärt, die