Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

477. 
Den 16. Dezember 1930. 
tägliehes Verpflegungsgeld von SO H pro Wanderer zu 
gefahren und ihn darauf hinzuweisen, da,8 der Regier 
betrieb eingeführt werde, wenn Klagen bezüglich der 
Verpflegung laut werden. 
&/ Bezäglieh der Röhe des Verpflegungssatzes eine 
Nachprüfung auf 1. Suit 1931 vornehmen zu lassen. 
Z 4^-. 
Kaeh § 110 Abs,. 3 V.V.z.B.O. in 
der Passung der Verordnung des Onnens 
Ministeriums vom 5. Sept. 1930 CReg. 
Bl.S.286) ist mit der Prüfung der 
Kamine und ihrer Verwahrungen,der 
Mit dem Rohbau zusammenhängenden 
Feuerung sein rieh tun g en, der Verschluss 
se an den Reinigungsöffnungen der 
Kamine sowie der besonderen Zugänge 
diesen Reinigungsöffnungen stets 
der Kaminfegermeister zu beauftragend 
Oie Baupolizeibehörde darf hievon 
nur absehen, wen unverhältnismäßige 
Reisekosten entständen und es steh 
UM einfache Kamine für Kochherde und 
Zimmerofen handelt, bei denen bau= 
oder feuerpolizeiliche Bedenken nicht 
geltend zu machen sind, 
Oemaß § 115 Abs-i a . 3i ' 0t à 
Bezirksrat die Entsehädiaung der 
Kaminfeger für die Prüfung der Kamine 
“ der n" ie » Rohbau verbundenen 
ouerungseinriehtungen naeh vprheriger 
Morung des Hürtt. Kaninfegerinnungs* . 
Verbandes festzusetzen. Biese ist vom 
Bauenden zu tragen. ' 
Der Württ,Kaminfegerinnungsverband
	        
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