Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

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Ven 16. Bezember 1930. 
3. J Al s Entschädigung erhalten die 
Zaminf egermeister für jedes nachge= 
sehene neue Kamin -.• 1 RM. 
Vie Rechnungen sind Vierteljahr= 
lieh, erstmals auf 31.111.1927 der 
Oberamts-pflege vorzulegen und nach 
Prüfung durch den Oberamtsbaumeister 
auszuzahlen. 
Hach Beratung wird 
besohl 0 s s e n : 
Es bei der bisherigen Regelung zu belassen, wor= 
nach /ür die Kontrolle 1 RM pro Kamin -ohne Reiser 
Vergütung - gewährt wird. Vie Gebühr ist beim Bauenden 
direkt anzufordern und von diesem zu tragen. 
Vie Neuregelung tritt am 1. Januar 1931 in Kraft, j ] 
Ver Bezirksrat bringt zum Ausdruck, daß die An= 
Ordnungen des Onnenministeriums und die vom Kamin= 
fegerinnungsverband vorgesehlagene Vergütung eine Er= 
sehwerung und eine neue.finanzielle Belastuna für 
die Bauenden bedeutet. Jn der Zeit der gegenwärtigen 
schweren ^irtschaftskri^se und nachdem im jetzigen 
Zeitpunkt ein allgemeiner Preisabbau angestrebt wird, 
ist dies durchaus ungerechtfertigt. 
Vorsitzender : 
Landrat A - 
Zur Beurkundung 
Schriftführer 
Rechnungsrat /
	        
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