E.
Den 13» Januar 1931.
6 .) Die Stadt Dlin, und die Amtskörperschaft Lauphei
bezahlen zu dem Unternehmen einen festen Bei*
trag von je 10 000 RM jährlich, ebenso die
beteiligten Jllertalgemeinden nach dem von
ihnen gebilligten Verteilungsmaßstab zusammen
6 000 RM jährlich.
Diese Beiträge sind zu leisten, bis sà L-
liehe Verbindlichkeiten vollständig getilgt
sind. Die letzte Jahresverbindliehkeit, die
26 000 RM nisht mehr erreicht, ist im Verhält
nis dieser Beiträge zu tragen.
Zu Grunde gelegt ist dabei eine 23jährige
Tilgungszeit für die aufzunehmenden Schulden
bei einem jährlichen Gesamtaufwand einsehließ B
lieh Verzinsung von 26 000 RM. Ermäßigt sich
dieser Aufwand aus irgend einem Grunde (z.B.
niedereren Zinsfuß), so verkürzt sieh die Til=
gungszeit entsprechend, wogegen eine Erhöhung
ihrex Verlängerung -und damit auch der Leistw
gen nach Abs.l - zur Folge hat.
7 .) Die Regelung aller Einzelheiten ist ünn den
beteiligten Gemeinden einer Kommission über=
lassen. Für die Kassen=und Rechnungsgesehäfte
ist Verwaltungsaktuar Kothhelfer in Laupheim
bestimmt.
8^1 Das Wirtsehaftsministerium wird nach der obe
vorgetragenen offiziellen Erklärung seines Ver
treters vorbehältlich der Bereitstellung der
nötigen Rittel durch das Reich für den vorge s
sehenen Straßenausbau Aehstetten-Oberkirehberg
die gleiche Grundförderung und die gleiche ner
starkte Förderung zu den gleichen Bedingungen
gewähren wie für den Straßenausbau Wiblingen-
Dietenheim. Auch die Rinisterialabteilung f^ 1
Straßen=und Wasserbau wird den Straßenbau Aeb, s
stetten - Oberkirchberg jetzt schon als ausba w