488.
Den 15. Januar 1951.
2. die endgiltige Beschlußfassung wird insolange
zurückgestellt bis die Gemeinde Dietenheim ihrer
Ablieferungspflicht an die Oberamtspflege naehge=
kommen ist und mindestens die bis 1. November 1950
verfallenen Beträge abgeliefert worden sind.
Auch ist über die ganze Finanzierung des Bnter-
nehmens und die finanziellen Auswirkungen der
Einbeziehung das Dammbaus in das Jllertalstraßen-
unternehmen der Amtskörperschaft noch genau Auf-
- Schluß zu geben.
§ 429.
Vom Württ.Spark as sen-und Giro-
verband wurde für die Beamten und
Angestellten der öffentlichen Spar
kassen eine llusterdienstanweisung
(mit GeschäftsverteilungsplanJ auf
gestellt. Die Oberamtssparkasse hat
hiezu unter Berücksichtigung der ört-
liehen Verhältnisse Abänderungsvor
schläge gemacht.
Die Dienstanweisung wird vom
Bezirksrat durehberatenund in der
hienaeh festgestellten Fassung
erl assen.
§ 450.
Auf den Anttag der OberamtsspaT 11
kasse wird die Anschaffung eines feuer
sicheren Kassensehranks (Anschaffung
preis etwa 1200 RllJ. zur Aufbewahrung
der Wertpapiere
genehmigt.