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Den ^ 5. Januar 1931»
§ 451.
Öie Firma Josef Seheffold
in Laupheim, hat auf den Bezirksrats^
besehluß von 16.vor,Mts, - § 402 -
wiederholt das Gesuch gestellt, i/zr
mit Rücksicht auf den besonders gelag
gerten Fall die Anrechnung von Fer»
zugszinsen aus ihren Darlehen bei der
Oberantssparkasse zu erlassen.
Bei noehnaliger Aussprache wird von
Bezirksrat anerkannt, daß es sieh bei
den erlittenen Dnwetterschaden un
einen außerordentlichen Fall handelt.
Der Schaden wurde durch ein Raturer «
eignis verursacht. Den vorliegenden
Rotstand wurde auch durch Bewitlligung
einer größeren Beihilfe durch die
Zentralleitung für Wohltätigkeit sowie
durch Gewährung von Steuernachlaß
Rechnung getragen. Bei der Lage
des Falles kann es sich daher un
Konsequenzen nicht handeln.
Besehluß :
Von der Berechnung von Fer^ gszinsen durch die
Oberantssparkasse in vorliegenden Falle ausntäns =
weise Abstand zu nehmen.
§ 452.
Die Oberantssparkasse hält es
nicht für möglich, den Zinssatz für
Aufwertungsspareinlag en , wie von der
Girozentrale vorgesehlagen, auf 5 $
^u erhöhen. Om den Auf wer tungs spar-
einlegern entgegenzukonnen, wird