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Den 13. Januar 1931.
Beschluß!
Das Gesuch um, ganzen oder teilweisen Nachlaß
der Verzugszinsen abzulehnen.
§ 4-4.
Der Schuldschein zwischen
der Amt sharper schäft fOberamts=
pflege/ Laupheim -Schuldner - und
de® Uürtt. Sparkassen° und Giro-
verband fWürtt.Girozentrale -Hurtt,
Landeskommunalbank 7 in Stuttgart
-Gläubiger- über ein Darlehen von
440 000 RM (Sehuldsehe inanleihe
Serie 17, Xante Sr. 7250 - 02^ à-
leihe 3 wird vom-Bezirksrat
anerkannt und unterzeichnet.
§ 4-5.
^n de® Vergleichsverfahren
der Firma Heinrich Hieber,
Herkzeugfabrik,Laupheim mit- einer
30 %tgen Ausschüttung war u.a.aueh
das von der Amtskörpersehaft i«sp=
Äe*B laut Bezirksratsbesehluß vom
§ - ^öruar 1227 -§ -70- durefe die
Oberamtssparkasse ohne weitere Si
cherheit gewährte Darlehen von 3000^
angemeldett Jnfolgedessen ist hier
. ein Ferdust öon 1^00 ^ entstanden.
Aus der-Uitte des Bezirksrats wird
der Standpunkt vertreten , dal durefe