Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

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Den A 19. Januar 1931» 
diesen Verlust die Steuerzahler nicht 
belastet werden dürfen und daß dieser 
sehon von der Oberamtssparkasse ge= 
tragen werden könne. 
Sparkassendirektor Mink weist 
darauf hin, daß die OJberamtspflege 
und nieht die Oberamtssparkasse der 
Gläubiger sei und daß erstere für den 
Ausfall hafte. Der Oberamtspflege 
stehen naeh den Ausführungen des Obere 
amtspf légers für derartige Zwecke in 
laufenden Rechnungsjahr keine Mittel■ 
zur Verfügung . 
Beschluß 
Den Ausfall von 1900 RM auf die Oberamtssparkasse 
zu übernehmen und diese zur abgängigen Verrechnung 
anzuweisen. 
§ 416. 
Von der Oberaintssparkasse sind 
über die Bezüge der Angestellten neue 
Berechnungen entsprechend dem Bezirks 
ratsbeschluß vom 16.Dezember 1990 
- § 409 - aufgestellt worden. Hienaeh 
haben die Angestellten in Zukunft den 
gesetzlichen Anteil an den Versiehe a 
tungsbeiträgen selbst zu tragen. die 
auf Grund des § 9 der Verordnung des 
Reichspräsidenten vorn 1.Dezember 1930 
fRGB}.I 3.9171 in Aussicht genommene 
Kürzung der Bezüge um 6 % ist bei 
den neu berechneten Beträgen berück*
	        
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