Den 15,Juni 1931,
ab nur noch in Höhe des gesetzlichen Anteils auf
die Amtskörperschaft zu übernehmen,
4.7 Zum Abschluß der neuen Dienstverträge den Vor*
sitzenden zu ermächtigen.
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§ 4-6.
Der Vorsitzende teilt mit,
daß das Dnnenministerium auf die
vom Bezirksverband OElf, sowie von
HKJf, erhobene Vorstellung seinen
Standpunkt bezüglich der Auslegung
des § 17 der Satzung des Bezirks*
Verbands OElf, geändert und die von
der Verbandsversammlung der OEW
beschlossene Ueufassung des § 17 Abs,
2 der Satzung der OElf unter der Vor-
aussetzung genehmigt habe, daß keine
fortgesetzten regelmäßigen Gewinn=
aussehüttung en an die dem neuen Be*
zirasverband angehörenden Amtskörper*
scha] ten und Gemeinden beabsichtigt ;
sind und daß etwaige Gewinnausschüt*
tungen jeweils nur mit Genehmigung
des Dnnenministertums stattfinden.
Die Auflösung des Bezirksverbands
HeimbachkraftwerkA in Freudenstadt
sowie der Beitritt der Amtskörper«
schäften FrWidensta^t, Horb, Obern*
darf und Sulz zum Bezirksverband OElf
auf Grund der früher beschlossenen
Vereinbarung wurde von der Ministerial
abtezlung für Bezirks*u,Körperschafts*