Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Ben 10. Februar 1931» 
Jn diesen Erlaß ist weiter bemerkt, 
daß die Besorgung der Kassen= und 
Reehnungsgesehäfte über den Straßen= 
bau durch Verwaltungsaktuar Nothhelfer 
als ein öffen t liches /nicht privatesJ 
Nebenamt anzusehen ist. 
Rie zwischen der Amtskörper schuft 
Laupheim, den beteiligten Gemeinden 
und der Stadt Ulm abzuschließend@ 
Vereinbarung, welcher alle Beteilig= 
ten außer der Amtskörpersehaft be= 
reits zugestimmt haben, wird verlesen. 
Sodann wird 
beschlossen: 
1.J Der Vereinbarung ebenfalls zuzustimmen und den 
Vorsitzenden zur Unterzeichnung für die Amtskörper= 
schuft zu ermächtigen. 
2.1 ? est zustell en, duß es sieh bei der Kassen- und 
Rechnungsführung über den Straßenumbau um ein 
öffentliches Nebenamt handelt und die Belohnung hie= 
für in die Amtskörperschaftskasse fließt. 
§ 441. 
Uer Vorsitzende gibt den Be= 
schluß des Gemeinderats Bietenheim 
vom 19.Januar 1991, den Erlaß der 
Ministerialabteilung für den Straßen= 
und Wasserbau vom 20.Januar 1931 
Nr. 219 sowie das Schreiben des 
Bürgermeisteramts Bietenheim vom 9. 
ds'llts. betr. die Erstellung eines 
Hoohwassersehutzdammes an der Jller 
zwischen Bietenheim und Regglisweiler
	        
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