Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

500. 
Den 10,Februar 1931. 
und die damit im Zusammenhang stehend 
Bürgsehaftsübernahme für ein Darlehen 
der Unteren 311er AG. durch die Amts= 
Körperschaft bekannt. Die Gemeinde 
Dietenheim habe bis jetzt bezüglich 
der Bürgsehaftsübernahme die Voraus= 
Setzungen des Bezirksratsbeschlusses 
vom 13.3anuar 1931 Ziff.2 -oben § 425 
in keiner Weise erfüllt. Wenn daher 
in der Ausführung des Dammbaus und in 
der endgültigen Beschlußfassung über 
die Bürgsehaftsübernahme eine Verzö= 
gerung entstehe, so falle hiefür wie 
auch für etwaige sonstige Nachteile 
die Verantwortung der Gemeinde Dieted 
heim zur Last. Die Amtskörperschaft 
müsse vor Erteilung der formellen Zu= 
stimmung zur Einbeziehung des Dammbaii 
in das Straßenbauunternehmen Wiblinge 
- Dietenheim unbedingt völlige Klar= 
heit über die Finanzierung des Damm= 
baus verlangen. Hiedurch dürfe die 
Amtskörpersehaft keinesfalls höher 
belastet werden. Dies würde nach eine, 
ihm von Oberbürgermeister Dr, Sehwann 
berger mündlich gemachten Mitteilung 
über die beabsichtigte Finanzierung 
des Dammbaus nicht der Fall sein. 
Bezirksratsmitglied Konrad'ist 
ebenfalls der Ansicht, daß über die 
Finanzierung und die Gründe der Ein= 
beziehung des Dammbaus in das Straßes 
bauunternehmen Klarheit herrschen Müs- 
se.Es handle sieh u. a. auch darum, wer 
das Vergebungsrisiko zu tragen habe, 
die Straßenbaugemeinsehaft oder die
	        
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