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Den 10,Februar 1931.
und die damit im Zusammenhang stehend
Bürgsehaftsübernahme für ein Darlehen
der Unteren 311er AG. durch die Amts=
Körperschaft bekannt. Die Gemeinde
Dietenheim habe bis jetzt bezüglich
der Bürgsehaftsübernahme die Voraus=
Setzungen des Bezirksratsbeschlusses
vom 13.3anuar 1931 Ziff.2 -oben § 425
in keiner Weise erfüllt. Wenn daher
in der Ausführung des Dammbaus und in
der endgültigen Beschlußfassung über
die Bürgsehaftsübernahme eine Verzö=
gerung entstehe, so falle hiefür wie
auch für etwaige sonstige Nachteile
die Verantwortung der Gemeinde Dieted
heim zur Last. Die Amtskörperschaft
müsse vor Erteilung der formellen Zu=
stimmung zur Einbeziehung des Dammbaii
in das Straßenbauunternehmen Wiblinge
- Dietenheim unbedingt völlige Klar=
heit über die Finanzierung des Damm=
baus verlangen. Hiedurch dürfe die
Amtskörpersehaft keinesfalls höher
belastet werden. Dies würde nach eine,
ihm von Oberbürgermeister Dr, Sehwann
berger mündlich gemachten Mitteilung
über die beabsichtigte Finanzierung
des Dammbaus nicht der Fall sein.
Bezirksratsmitglied Konrad'ist
ebenfalls der Ansicht, daß über die
Finanzierung und die Gründe der Ein=
beziehung des Dammbaus in das Straßes
bauunternehmen Klarheit herrschen Müs-
se.Es handle sieh u. a. auch darum, wer
das Vergebungsrisiko zu tragen habe,
die Straßenbaugemeinsehaft oder die