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Den 70. Februar 1931.
an dem Dammbau beteiligten Gemeinden
Dietenheim und Regglisweiler.
Bezirksratmitglied Müller tritt
für vorbehaltlose Übernahme der Bürg=
sehaft für das Darlehen der Unteren
311er AS. durch die Amtskörpersehaft
ein. Die rückständige Steuerlieferung
der Gemeinde Dietenheim soll te hier=
mit nicht verquickt werden.
Über diesen Punkt findet eine
eingehende Aussprache statt.
Sodann wird
beschlossen:
Die Bürgschaft für das der Gemeinde Dietenheim von
der Unteren 311er AG. für den Rochrsassersehutzdamm zuge=
sicherte Darlehen von 33 000 RM durch die Amtskörper=
sehaft endgültig zu übernehmen, sobald an den rüek=
ständigen Steuerlieferungen der Gemeinde Dietenheim
an die Oberamtspflege für 1929 und 1930 der Betrag
von 30 000 RM bezahlt ist.
Den Vorsitzenden zur Abgabe der Bürgschaftserklärung
zu ermächtigen, sobald die Voraussetzung Ziffer 7
erfüllt ist.
Zu der Bürgschaftsübernahme die Genehmigung der
Ministe rial abteilung für Bezirks=und Körperschaftsver=
waltung nachzusuehen und die nachträgliche Zustimmung
der Amtsversammlung einzuholen.
§ 444.
V
Die Bürgermeisterämter der
Gemeinden Laupheim, Baustetten, Miette
gen und Schönebürg stellen den Antrag,