312.
Den 10. Februar 1931.
die von der Amtsversammlung für Vermessungsrat
.Eberwein getroffene besondere Regelung. Die Ver =
siehe rung sbeiträge werden im gesetzliehen Anteil
auf die Amtskörperschaft übernommen.
Eber die Vornahme der Vermes=
sungsarbeiten anläßlieh des Straßen=
baus Wiblingen -Dietenheim durch 7er=
messungsrat Eberwein in Laupheim soll
zwischen der Am tskörp er schuft und dem
Straßen=und Wasserbauamt Ehingen ein
Vertrag abgeschlossen werden. Die
Unterlagen hiefür liegen z.Zt.nicht
vor, da die Bauakten sieh bei der
Ministerial abteilung für den Straßen=
und Wasserbau befinden.
Der Vorsitzende wird
-e r m ä eh t i g-t
die diesbezügliche Vereinbarung für die AmtskÖrpet=\
schuft zu treffen. * •
§ 452.
Die Gemeinden Oberbalzheim und
Sinningen haben gemeinsam mit der
bayerischen Gemeinde Dllereichen-
AltenAstadt im letzten Bahre über die
311er eine neue Brücke erstellt.
Ordnungsmäßige Zufahrtsstraßen sind
auf württembergisehem Gebiet bis jezt
nicht angelegt. Als solche werden die
bisher von den beiden Gemeinden aus
in där Brückenrichtung führenden Feld*