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Den 15. Hovember 1928,
scheiden, ob ein Heubau erstellt
oder- das Hotel Post angekauft werden °
soll«--
Beschluß :
Die Verhandlung en mit Hermann zur Post weiter» ,
zuführen auf der Grundlage, daß er das Gebäude
in der König Wilhelmstraße übernimmt und ihm sei»
tens der Amtskörpersehaft ein entsprsehendes
Aufgeld bezahlt wird.
Für den Heubau-eines Amtskörpersehaftsgebäudes J
ein Preisaussehreiben- unter Zugrundlegung dines
Bauplatzes - auf dem -Friedbergerssehen Grundstück
zu erlassen und sich-wegen Beschaffung der erfor»
derlichen-Unterlagen an einen Architekten mit È
entsprechendem Ruf zu wenden.
Den Wbau des Sparkassengebäudes vorläufig zu
unterlassen* ■
§ 4A.
Für das der Amtskörperschaft
gehörige Gebäude König Wilhelm» , 7
straße Hr .22 wird Oberamtspfleger
Brunner-als Hausverwalter bestimmt
und beauftragt, im Benehmen mit
dem Oberami eine Hausordnung auf» 7
zustellen.— ^
§ 50.
Anläßlich der notwendigen
Unstandsetzung der Wohnungen im Ge=
bäude der Amtskörpersehaft König
Wilhelmstraße 22, insbesondere der
von Ökonomierat Köninger bezogenen