tien 10,Februar 1931.
dieser wird die Verwendung von
Bienststempeln und Siegeln mit
einer Bnschrift oder die Aufnahme
der drei Hirschhörner, wie sie das
Staatswappen enthält, ohne Wappen= ;
sehild empfohlen.
Beschluß: *
Für die Bienst=Stempgl und Siegel der Amts=
körperschaftsbehörden bezw. Beamten die Aufnahme
von 3 Birsehstangen ohne Wappenschild festzulegen.
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§ 454.
Bie Angestellten der Ober=
amtssparkasse haben gegen die nach
dem auf gestellten llusterdienstver=
trag /oben § AOAJ festgesetzte
Kündigungsfrist von 44 Tagen Be=
denken erhoben. Bie Oberamtsspar=
kasse beantragt nun, die Kündige
gungsfrist auf 6 Woehen zu bemessen
Bie vorgebrachten Bedenken werden
auch seitens.des Bezirksrats ge=
würdigt.
Bem Antrag entsprechend wird
daher
Besohl assen:
. . ® 16 Sestin ^9 des Dienstvertrags bezüglich
der Angestellten mit Monatsgehalt wie folgt zu
fassen .- „ Bet Monatsgehaltszahlung ist die Kändi-
unter^W ^ ^^ à- Kal en de^onats zulässig
unter sinnaltung einer Kändigungsgfrist von 6 vor-
hergehenden Wochen.”